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Ausschreibung: Datenverarbeitungsdienste - DE-Berlin
Datenverarbeitungsdienste
Scanning
Archivierung
Dokument Nr...: 90843-2023 (ID: 2023021309140522238)
Veröffentlicht: 13.02.2023
*
DE-Berlin: Datenverarbeitungsdienste
2023/S 31/2023 90843
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [6]verdingung@bundesimmobilien.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.bundesimmobilien.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=499267
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=499267
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwaltung und -verwertung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Dienstleistungen zur
Digiatlisierung von Eingangsrechnungen und Posteingängen für die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale (VOEK 200-22)
Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 200-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72500000 Datenverarbeitungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Erbringung von Dienstleistungen zur Digitalisierung (ersetzendes
Scannen) von Eingangsrechnungen sowie sonstigen Posteingängen
(digitaler Posteingang)
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79999100 Scanning
79995100 Archivierung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
53119 Bonn
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Leistungen des Auftragnehmers für die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) beinhalten:
- die Digitalisierung (ersetzendes Scannen) von papierhaften
Eingangsrechnungen und allgemeinen Posteingängen,
- die strukturierte Datenerfassung und -Extraktion (OCR) von
digitalisierten Eingangsrechnungen und allgemeinen Posteingängen sowie
von digital eingehenden Eingangsrechnungen,
- die vollständige und gesicherte Bereitstellung der erfassten
Dokumente (Eingangsrechnungen sowie sonstige Posteingänge) und
Metadaten an die BImA,
- die sichere Lagerung der Dokumente in einem definierten Zeitraum
sowie
- die Sicherstellung der dokumentierten Vernichtung der Dokumente und
Datenträger durch einen Fachbetrieb.
Eingangsrechnungen bestehen durchschnittlich aus fünf Seiten,
allgemeine Posteingänge aus drei Seiten.
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Mindestabnahmemenge (in Seiten / 4 Jahre):
- Allgemeine Posteingänge (Digitalisierung & OCR-Extraktion): 619.150
- Papierrechnungen (Digitalisierung & OCR-Extraktion): 4.255.570
- Mindestabnahmemenge Digitalisierung: 4.874.900
- Digitale Rechnungen (OCR-Extraktion): 2.901.450
- Mindestabnahmemenge OCR-Extraktion (Mindestabnahmemenge
Digitalisierung + digitale Rechnungen): 7.776.350
---
Schätzmenge (in Seiten / 4 Jahre):
- Allgemeine Posteingänge (Digitalisierung & OCR-Extraktion): 2.193.500
- Papierrechnungen (Digitalisierung & OCR-Extraktion): 5.500.000
- Schätzmenge Digitalisierung: 7.693.500
- Digitale Rechnungen (OCR-Extraktion): 1.660.000
- Schätzmenge OCR-Extraktion (Mindestabnahmemenge Digitalisierung +
digitale Rechnungen): 9.353.500
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch zweimal um je
weitere 12 Monate, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des
Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor
Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform nach § 126b BGB widerspricht.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf der zweiten 12-monatigen
Verlängerungsdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
[10]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=499267&criteri
aId=29602
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
[11]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=499267&criteri
aId=29603
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
[12]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=499267&criteri
aId=29604
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/03/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/03/2023
Ortszeit: 00:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Noch zu Ziffer III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Geforderte Mindeststandards
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
Der Bieter muss in den letzten drei Jahren 2020, 2021 und 2022
durchschnittlich mindestens 5 Millionen Seiten im Jahr im Sinne des
Ausschreibungsgegenstandes digitalisiert bzw. verarbeitet haben.
Referenzen:
In jedem Referenzprojekt:
a.) müssen mindestens folgende Tätigkeiten erbracht worden sein:
- Digitalisierung
- Dokumentenklassifikation
- OCR-Indizierung und -Extraktion
- Bereitstellung der Digitalisate
- Lagerung und datenschutzkonforme Vernichtung
b.) muss mindestens ein Auftragsvolumen in Höhe von 2 Millionen Seiten
insgesamt digitalisiert bzw. verarbeitet worden sein.
--
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit
sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die
Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck
Bieterauskunft Eignungskriterien zu verwenden. Der Bieter kann
alternativ zur Bieterauskunft Eignungskriterien nach § 50 Abs. 1 VgV
die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die
Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen
gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen
Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i.V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird
es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es
zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat.
Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als
Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens
drei vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum
Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund
geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die
Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung
des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des
Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land
nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt
ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides
statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden.
Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte
Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Aufraggeberin holt i.R.v.
Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter
ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten
Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine
überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens
hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter i.R.d. Aufklärung
Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu
überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Die Bieter
haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des
Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien
erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
den ausgefüllten Vordruck Bieterauskunft Eignungskriterien (Anlage
B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung
und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise
durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
---
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts FB Frage-Antwort ausschließlich über die
e-Vergabe-Plattform ([13]www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht
berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis
spätestens 08.03.2023 zu stellen, damit zusätzliche Informationen
rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich
zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist
über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen
durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer
Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform
registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine
Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes
führen.
---
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters
Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z.
B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die
Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter
gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin
unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf
hinzuweisen.
---
Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
---
Die Auftraggeberin behält sich vor, Bieter zur Verifikation der
Angebotsinhalte vor der Zuschlagserteilung zu einer
Angebotspräsentation einzuladen. Eine Bewertung der
Angebotspräsentation findet nicht statt.
---
Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden
Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [14]ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes - Bundeskartellamt
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160
Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der
Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum
Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag
auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/02/2023
References
6. mailto:verdingung@bundesimmobilien.de?subject=TED
7. http://www.bundesimmobilien.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=499267
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=499267
10. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=499267&criteriaId=29602
11. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=499267&criteriaId=29603
12. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=499267&criteriaId=29604
13. http://www.evergabe-online.de/
14. mailto:ticket@bescha.bund.de?subject=TED
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