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Ausschreibung: Deutschland  Bauarbeiten für Kindergärten  Neubau Kita Angersdorf, Los 10  Starkstromanlage - DEU-Teutschenthal
Bauarbeiten
Bauarbeiten für Kindergärten
Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheits- und Sozialwesen, für Krematorien und öffentliche Toiletten
Bauarbeiten für Gebäude des Sozialwesens
Elektroinstallationsarbeiten
Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden
Sonstige Elektroinstallationsarbeiten
Dokument Nr...: 372770-2025 (ID: 2025061002094294030)
Veröffentlicht: 10.06.2025
*
  DEU-Teutschenthal: Deutschland  Bauarbeiten für Kindergärten  Neubau
Kita Angersdorf, Los 10  Starkstromanlage
   2025/S 109/2025 372770
   Deutschland  Bauarbeiten für Kindergärten  Neubau Kita Angersdorf, Los 10 
   Starkstromanlage
   OJ S 109/2025 10/06/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Bauleistung
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Teutschenthal
	    E-Mail: vergabeverfahren@abante.eu
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Neubau Kita Angersdorf, Los 10  Starkstromanlage
            Beschreibung: Neubau Kita Angersdorf, Los 10  Starkstromanlage
	    Kennung des Verfahrens: 0195b8a1-6d5b-4d8d-99ec-3099a9d36fec
	    Interne Kennung: 490/24
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
            Haupteinstufung (cpv): 45214100 Bauarbeiten für Kindergärten
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45315000 Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in
            Gebäuden, 45317000 Sonstige Elektroinstallationsarbeiten, 45000000 Bauarbeiten, 45215000
            Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheits- und Sozialwesen, für Krematorien und öffentliche
            Toiletten, 45215200 Bauarbeiten für Gebäude des Sozialwesens, 45311200
	    Elektroinstallationsarbeiten
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Eidechsenweg 1, 06179 Teutschenthal OT Angersdorf
	    Stadt: Teutschenthal OT Angersdorf
	    Postleitzahl: 06179
	    Land, Gliederung (NUTS): Saalekreis (DEE0B)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vob-a-eu -
            Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Richtlinie 2014/24/EU
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
              Korruption: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB:  Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
	      Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
              zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
              30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
              Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
              geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
              Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
              Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
              Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
              und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische
              und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
              Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
              Geschäftsverkehr)
              Betrugsbekämpfung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB:  Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
	      Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
              zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
              30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
              Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den
              Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
              Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs
              (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
              oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
	      werden
              Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB:  Öffentliche
              Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
              Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
              Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
              rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des
              Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
              terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
	      Vereinigungen im Ausland)
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl.
              § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB:  Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
	      dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. §
              129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
              (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
	      terroristische Vereinigungen im Ausland)
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:  Öffentliche Auftraggeber
              können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	      Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
	      eingestellt hat
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB:  Öffentliche
              Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
              Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
              Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
              rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des
	      Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
	      oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
	      diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
              sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261
              des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
              Zahlungsunfähigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:  Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	      Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
	      eingestellt hat
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr.
              5 GWB:  Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei
              der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
              Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung
              des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
              einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. § 124
              Abs. 1 Nr. 7 GWB:  Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine
              wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
              Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
              vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
	      hat
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
               Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
              Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
              verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
              Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10.
              den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
	      (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
	      Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. § 124
              Abs. 1 Nr. 2 GWB:  Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
              Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: vgl. §
              124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB:  Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8.
              das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
              schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
              Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat,
              die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
              beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
              Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich
              irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
              Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu
              übermitteln.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB:  Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3.
              das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung
              begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3
	      ist entsprechend anzuwenden
              Schweres berufliches Fehlverhalten: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB:  Öffentliche Auftraggeber
              können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
              nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
	      hat
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB:  Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
              Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
              verstoßen hat
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB:  Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
              Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
              verstoßen hat
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB:  Öffentliche
              Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen
              Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung
              nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
              Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
              geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: vgl. § 123
              Abs. 4 S. 1 GWB:  Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
	      des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
	      Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
              nachweisen können.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB:
               Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche
              Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit
	      anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
              abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
	      bezwecken oder bewirken
              Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. §
              124 Abs. 1 Nr. 6 GWB:  Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6.
	      eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
	      Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung
              nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. § 124 Abs.
              1 Nr. 2 GWB:  Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2
              GWB:  Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Starkstromanlage
            Beschreibung: Geplant ist der Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Angersdorf. Die
            Baumaßnahme umfasst die Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes in Holz- Massiv-
            Hybridbauweise und die dazugehörigen Außenanlagen, inkl. Erschließung der Liegenschaft.
              Erschlossen ist das Grundstück über eine Anliegerstraße (Ahornstraße / An der Feuerwache),
              welche von der L163 (Lauchstädter Straße) abzweigt. Diese Anliegerstraßen (Ahornstraße /
	      An der Feuerwache) und der angrenzende Parkplatz sind mit Bitumenbelag. Die von dort
              weiterführende Zuwegung am Baufeld ist ein unbefestigter Rasenweg. In der Vornutzung lag
              das Gelände brach, bzw. war landwirtschaftlich genutzt. Die Tragfähigkeit und Befahrbarkeit
              ist daher z.T. eingeschränkt, bzw. im Rohzustand nur witterungsabhängig. Durch ein
	      Drittgewerk ist die Baustelleneinrichtung vorhanden. Das bedeutet, dass ein WC-Container
	      (geschlechtergetrennt mit 3 WC-Anlagen, 2 Urinale, 2 Waschbecken), sowie ein
              Pausencontainer / Bürocontainer (6,05m x 2,44m) vorhanden sind. Die Baustelle ist mittels
              Bauzauns und mobiler Videoüberwachung gesichert. Bauwasser und Baustrom sind
              eingerichtet. Eventuelle Mobilkräne sind eigenverantwortlich in die eigene
	      Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. (siehe BE-Plan) Gegenstand der vorliegenden
	      Ausschreibung ist das Fachlos zur Starkstromanlage (Los 10).
	      Interne Kennung: LOT-0001
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
            Haupteinstufung (cpv): 45214100 Bauarbeiten für Kindergärten
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Eidechsenweg 1, 06179 Teutschenthal OT Angersdorf
	    Stadt: Teutschenthal
	    Postleitzahl: 06179
	    Land, Gliederung (NUTS): Saalekreis (DEE0B)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 64 Wochen
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
            Beschreibung: Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz - Der Bieter, die Mitglieder der
            Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen
            Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden
	    Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Zweigstellen
            /Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung,
	    Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist
            nachzuweisen durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die
            Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist
              /sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
              und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte
              Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich
              Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf
	      Anforderung einzureichen.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
	      Beschreibung: Referenzen - Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die
	      Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen)
	      und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt
              /erbringen) muss/müssen mindestens drei Referenzaufträge aus den letzten fünf
              abgeschlossenen Geschäftsjahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten
              Bekanntmachung, nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum
	      Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an
	      wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin
	      bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt
	      und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu
              beschreiben. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der
              Auftraggeber u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung
              ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die
	      Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen)
              sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen.
              Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des
	      Auftraggebers einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt
              /erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist
              die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
	      Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
	      Beschreibung: Unternehmensumsatz - Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und
	      der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht)
              muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2022,
              2023 und 2024 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei
              einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen
              Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der Nachweis erfolgt
              durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung von
              Gewinn- und Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot
              einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die
	      Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen,
	      bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
	      Beschreibung: Verschwiegenheitspflicht - Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der
              /die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des
              Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein
              zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur
              Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und
              /oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten. Der Nachweis erfolgt durch
              Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber vorbehält, Nachweise zu den
              Datensicherheitsmaßnahmen zu verlangen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot
              einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die
              Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung
              des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich
              Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf
	      Anforderung einzureichen.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung: Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB - Der Bieter, die Mitglieder der
              Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine
              Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach § 6e EU VOB/A i. V. m. §§ 123, 124
              GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu
	      machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch
              Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderungen von
              Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot
              einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die
              Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung
              des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich
              Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf
	      Anforderung einzureichen.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
	      Beschreibung: Leistungen von Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber -
              Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der
	      Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und
	      mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich
	      erbringen werden. Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter
	      bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an
	      Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss
              der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies
	      vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der
              Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er
              verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er  bei Leihe der
              beruflichen Leistungsfähigkeit  den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass
              er  bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit  die gesamtschuldnerische
              Haftung übernimmt. Die Nachweise erfolgen durch Eigenerklärung (Anlage B.7). Die
              Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die
              Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht
	      /verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung: Anforderung von Bestätigungen und Nachweisen - Der Bieter, die Mitglieder
	      der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss
              /müssen nachweisen, dass er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
              Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
              unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Anlage B.7),
	      wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der
	      tariflichen Sozialkasse, einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
              Bescheinigung in Steuersachen (jeweils nicht älter als 6 Monate) sowie einer
              Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem
              Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die
	      Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
	      Beschreibung: Mitglied der Berufsgenossenschaft - Der Bieter, die Mitglieder der
              Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer erklärt, dass er
              /sie Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Anlage
	      B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung einer qualifizierten
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (nicht älter als 6 Monate) vorbehält. Die
              Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
              sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den
	      Eignungsleihgeber.
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
	      Beschreibung: Versicherungsnachweis - Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die
	      Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss
              /müssen das Bestehen einer marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder einer
	      vergleichbaren Versicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen
              Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen:  für Personenschäden mind.
              3 Mio.   für Sachschäden mind. 2 Mio.   für Vermögensschäden mind. 1 Mio.  Die
              Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darf nicht auf weniger
              als das Zweifache der Deckungssummen begrenzt sein. Als versicherte Risiken müssen alle
              wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen
              Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der
	      Auftraggeber u. a. die Anforderung der Versicherungspolice oder einer
              Versicherungsbestätigung vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für
              den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine
	      Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in
	      wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
              Beschreibung: Arbeitskräfte - Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die
	      Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen)
              und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen nachweisen, dass für die Ausführung der
              Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck ist die Zahl
              der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
              Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem
              Leitungspersonal anzugeben. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7). Die
              Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft,
              für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht
              /verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht
	      /verleihen.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung: Russland-Erklärung - Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der
              /die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1
	      der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022
              /576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein (Russland-Erklärung). Der Nachweis erfolgt
              durch Eigenerklärungen (Anlage B.7). Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot
              einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die
              Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung
              des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich
              Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf
	      Anforderung einzureichen.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung: Eigenerklärungen nach Landesrecht - Der Bieter und alle Mitglieder der
              Bietergemeinschaft geben die Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und
              Entgeltgleichheit (§11 TVergG LSA) Ergänzende Vertragsbedingungen (auch für
              Nachunternehmer) sowie die Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und 4
              TVergG LSA) ab. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7). Die
              Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter und für jedes Mitglied
	      der Bietergemeinschaft.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung: Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz - Der Bieter, die Mitglieder der
              Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die
              für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß
              Verpflichtungsgesetz mitzuwirken. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7).
              Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied
              der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer
              ist sie erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der
              Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem
	      Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/0195b8a1-6d5b-
	    4d8d-99ec-3099a9d36fec/zustellweg-auswaehlen
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/0195b8a1-6d5b-4d8d-99ec-
	    3099a9d36fec/zustellweg-auswaehlen
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 07/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter
            Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
            unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
            Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
              vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
              Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 16a EU Abs. 1 VOB/A. Fehlende
              Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden, gem. § 16a EU Abs. 2 S. 1 VOB/A.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 07/07/2025 12:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Sachsen-Anhalt
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
            (GWB) § 160 Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
            auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
            Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
	    durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
	    dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
            Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
            Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
            zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 4. mehr als15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
            einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
            Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1
            Satz 2 bleibt unberührt.
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde
	    Teutschenthal
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gemeinde
	    Teutschenthal
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Teutschenthal
	      Registrierungsnummer: 00013179
	      Postanschrift: Am Busch
	      Stadt: Teutschenthal
	      Postleitzahl: 06179
	      Land, Gliederung (NUTS): Saalekreis (DEE0B)
	      Land: Deutschland
	      Kontaktperson: abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
	      E-Mail: vergabeverfahren@abante.eu
	      Telefon: +49 341 238203-00
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
	      Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Sachsen-Anhalt
	    Registrierungsnummer: Keine Angabe
            Postanschrift: Landesverwaltungsamt Ernst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)
            Stadt: Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale)
	    Postleitzahl: 06112
	    Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
	    Land: Deutschland
            Kontaktperson: Landesverwaltungsamt Ernst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)
	    E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
	    Telefon: +49 345 514-0
	    Internetadresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/ wirtschaft-bauwesen-verkehr
	    /wirtschaft/ vergabekammern
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0195b92c-c938-448e-9c5d-53f33bfd042d - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/06/2025 12:57:51 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 109/2025
              Datum der Veröffentlichung: 10/06/2025
Referenzen:
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-372770-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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