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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Hannover - Abschleppen und die Verwahrung strafprozessual sichergestellter Kraftfahrzeuge
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025061216452202622 / 955126-2025
Veröffentlicht :
12.06.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
30.06.2025
Angebotsabgabe bis :
30.06.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Gemischter Auftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
34144220 - Abschleppwagen
50118100 - Pannen- und Abschleppdienste für Personenwagen
50118110 - Fahrzeugabschleppdienste
50118200 - Pannen- und Abschleppdienste für Nutzfahrzeuge
50118300 - Pannen- und Abschleppdienste für Busse
50118400 - Pannen- und Abschleppdienste für Kraftfahrzeuge
50118500 - Pannen- und Abschleppdienste für Motorräder
75240000 - Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen
75241000 - Dienstleistungen im Bereich öffentliche Sicherheit
75242000 - Dienstleistungen im Bereich öffentliches Recht und öffentliche Ordnung
Abschleppen und die Verwahrung strafprozessual sichergestellter Kraftfahrzeuge
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung Staatsanwaltschaft Oldenburg
Postanschrift Gerichtsstraße 7
Ort 26135 Oldenburg
E-Mail daniela.klinge@lzn.de
Zuschlag erteilende Stelle
Bezeichnung Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb
Postanschrift Gimter Str. 26
Ort 34346 Hann. Münden
Fax +49 5541702-799
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR40W
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR40W/documents
Art und Umfang der Leistung
Der Auftrag umfasst das Abschleppen sowie die Unterstellung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual
sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, die Polizeibehörden im Auftrag der Staatsanwaltschaft
Oldenburg
oder durch diese direkt zur Unterstellung übergeben oder die im Auftrag dieser Dienststellen abgeschleppt werden.
Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen ( 15 UVgO) je Los und regelt die Bedingungen für während
der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Haupterfüllungsort
Ergänzende / Abweichende Angaben
zum Haupterfüllungsort
Los 1: Stadt Oldenburg
Los 2: Rastede, Wiefelstede, Westerstede, Edewecht, Bad Zwischenahn, Apen,
Augustfehn
Los 3: Jever, Schortens, Wilhelmshaven, Wangerland
Los 4: Zetel, Bockhorn, Varel, Sande
Los 5: Brake, Nordenham, Jade, Ovelgönne, Stadland, Butjardingen, Elsfleth, Berne,
Lemwerder
Los 6: Wildeshausen, Delmenhorst, Bookholzberg, Dötlingen, Ganderkesee, Harpstedt,
Hatten/Sandkrug, Hude, Wardenburg, Ahlhorn, Großenkneten
Los 7: Cloppenburg, Cappeln, Emstek, Essen, Garrel, Lastrup, Lindern, Löningen,
Molbergen, Friesoythe, Bösel, Barßel, Saterland
Los 8: Vechta, Bakum, Damme, Dinklage, Goldenstedt, Holdorf, Lohne, NeuenkirchenVörden, Steinfeld, Visbek
Ausführungsfristen
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Juli 2026. Sollte der Zuschlag später
erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung
folgenden Werktag.
Laufzeit bzw. Dauer
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0037-DLG/2025-03.237: Rahmenvereinbarung über das Abschleppen und die
Verwahrung strafprozessual sichergestellter Kraftfahrzeuge im Zuständigkeitsbezirk der
Staatsanwaltschaft Oldenburg
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Laufzeit in Monaten 48
Zuschlagskriterien
Kriterium Gewichtung
höchster Rabattsatz 100%
Weitere Informationen zu den
Zuschlagskriterien:
Der Zuschlag wird im Vergabefall je Los auf das günstigste Angebot erteilt, d. h. das
Angebot mit dem höchsten Rabattsatz bzw., sofern kein Bieter einen Rabattsatz
anbietet, das Angebot mit dem niedrigsten Zuschlagssatz. Bei Gleichheit von Angeboten
entscheidet ein Losverfahren.
Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf 41 ff. UVgO
verwiesen.
Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Ja
Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung
Anzahl der Lose: 8
Los Nr.: 1 Bezeichnung: Abschleppen und die Verwahrung strafprozessual sichergestellter Kraftfahrzeuge
Ergänzende / Abweichende Angaben
zum Haupterfüllungsort
(PI Oldenburg/Ammerland): Stadt Oldenburg
Art und Umfang der Leistung Der Auftrag umfasst das Abschleppen sowie die Unterstellung einschließlich der
erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter
Kraftfahrzeuge aller Art, die Polizeibehörden im Auftrag der Staatsanwaltschaft
Oldenburg oder durch diese direkt zur Unterstellung übergeben oder die im Auftrag
dieser Dienststellen abgeschleppt werden.
Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen ( 15 UVgO)
je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene
Einzelaufträge.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung -
Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Zuschlagskriterien Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien
Ausführungsfristen Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen
Zusätzliche Angaben Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die
Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Los Nr.: 2 Bezeichnung: Abschleppen und die Verwahrung strafprozessual sichergestellter Kraftfahrzeuge
Ergänzende / Abweichende Angaben
zum Haupterfüllungsort
(PI Oldenburg/Ammerland): Rastede, Wiefelstede, Westerstede, Edewecht, Bad
Zwischenahn, Apen, Augustfehn
Art und Umfang der Leistung Der Auftrag umfasst das Abschleppen sowie die Unterstellung einschließlich der
erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter
Kraftfahrzeuge aller Art, die Polizeibehörden im Auftrag der Staatsanwaltschaft
Oldenburg oder durch diese direkt zur Unterstellung übergeben oder die im Auftrag
dieser Dienststellen abgeschleppt werden.
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0037-DLG/2025-03.237: Rahmenvereinbarung über das Abschleppen und die
Verwahrung strafprozessual sichergestellter Kraftfahrzeuge im Zuständigkeitsbezirk der
Staatsanwaltschaft Oldenburg
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen ( 15 UVgO)
je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene
Einzelaufträge.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung -
Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Zuschlagskriterien Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien
Ausführungsfristen Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen
Zusätzliche Angaben Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die
Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Los Nr.: 3 Bezeichnung: Abschleppen und die Verwahrung strafprozessual sichergestellter Kraftfahrzeuge
Ergänzende / Abweichende Angaben
zum Haupterfüllungsort
(PI Wilhelmshaven/Friesland): Jever, Schortens, Wilhelmshaven, Wangerland
Art und Umfang der Leistung Der Auftrag umfasst das Abschleppen sowie die Unterstellung einschließlich der
erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter
Kraftfahrzeuge aller Art, die Polizeibehörden im Auftrag der Staatsanwaltschaft
Oldenburg oder durch diese direkt zur Unterstellung übergeben oder die im Auftrag
dieser Dienststellen abgeschleppt werden.
Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen ( 15 UVgO)
je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene
Einzelaufträge.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung -
Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Zuschlagskriterien Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien
Ausführungsfristen Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen
Zusätzliche Angaben Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die
Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Los Nr.: 4 Bezeichnung: Abschleppen und die Verwahrung strafprozessual sichergestellter Kraftfahrzeuge
Ergänzende / Abweichende Angaben
zum Haupterfüllungsort
(PI Wilhelmshaven/Friesland): Zetel, Bockhorn, Varel, Sande
Art und Umfang der Leistung Der Auftrag umfasst das Abschleppen sowie die Unterstellung einschließlich der
erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter
Kraftfahrzeuge aller Art, die Polizeibehörden im Auftrag der Staatsanwaltschaft
Oldenburg oder durch diese direkt zur Unterstellung übergeben oder die im Auftrag
dieser Dienststellen abgeschleppt werden.
Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen ( 15 UVgO)
je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene
Einzelaufträge.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung -
Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Zuschlagskriterien Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien
Ausführungsfristen Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen
Zusätzliche Angaben Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die
Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
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Verwahrung strafprozessual sichergestellter Kraftfahrzeuge im Zuständigkeitsbezirk der
Staatsanwaltschaft Oldenburg
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Los Nr.: 5 Bezeichnung: Abschleppen und die Verwahrung strafprozessual sichergestellter Kraftfahrzeuge
Ergänzende / Abweichende Angaben
zum Haupterfüllungsort
(PI Delmenhorst/Oldenburg Land/Wesermarsch): Brake, Nordenham, Jade, Ovelgönne,
Stadland, Butjardingen, Elsfleth, Berne, Lemwerder
Art und Umfang der Leistung Der Auftrag umfasst das Abschleppen sowie die Unterstellung einschließlich der
erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter
Kraftfahrzeuge aller Art, die Polizeibehörden im Auftrag der Staatsanwaltschaft
Oldenburg oder durch diese direkt zur Unterstellung übergeben oder die im Auftrag
dieser Dienststellen abgeschleppt werden.
Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen ( 15 UVgO)
je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene
Einzelaufträge.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung -
Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Zuschlagskriterien Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien
Ausführungsfristen Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen
Zusätzliche Angaben Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die
Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Los Nr.: 6 Bezeichnung: Abschleppen und die Verwahrung strafprozessual sichergestellter Kraftfahrzeuge
Ergänzende / Abweichende Angaben
zum Haupterfüllungsort
(PI Delmenhorst/Oldenburg Land/Wesermarsch): Wildeshausen, Delmenhorst,
Bookholzberg, Dötlingen, Ganderkesee, Harpstedt, Hatten/Sandkrug, Hude,
Wardenburg, Ahlhorn, Großenkneten
Art und Umfang der Leistung Der Auftrag umfasst das Abschleppen sowie die Unterstellung einschließlich der
erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter
Kraftfahrzeuge aller Art, die Polizeibehörden im Auftrag der Staatsanwaltschaft
Oldenburg oder durch diese direkt zur Unterstellung übergeben oder die im Auftrag
dieser Dienststellen abgeschleppt werden.
Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen ( 15 UVgO)
je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene
Einzelaufträge.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung -
Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Zuschlagskriterien Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien
Ausführungsfristen Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen
Zusätzliche Angaben Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die
Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Los Nr.: 7 Bezeichnung: Abschleppen und die Verwahrung strafprozessual sichergestellter Kraftfahrzeuge
Ergänzende / Abweichende Angaben
zum Haupterfüllungsort
(PI Cloppenburg/Vechta): Cloppenburg, Cappeln, Emstek, Essen, Garrel, Lastrup,
Lindern, Löningen, Molbergen, Friesoythe, Bösel, Barßel, Saterland
Art und Umfang der Leistung Der Auftrag umfasst das Abschleppen sowie die Unterstellung einschließlich der
erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter
Kraftfahrzeuge aller Art, die Polizeibehörden im Auftrag der Staatsanwaltschaft
Oldenburg oder durch diese direkt zur Unterstellung übergeben oder die im Auftrag
dieser Dienststellen abgeschleppt werden.
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0037-DLG/2025-03.237: Rahmenvereinbarung über das Abschleppen und die
Verwahrung strafprozessual sichergestellter Kraftfahrzeuge im Zuständigkeitsbezirk der
Staatsanwaltschaft Oldenburg
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen ( 15 UVgO)
je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene
Einzelaufträge.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung -
Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Zuschlagskriterien Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien
Ausführungsfristen Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen
Zusätzliche Angaben Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die
Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Los Nr.: 8 Bezeichnung: Abschleppen und die Verwahrung strafprozessual sichergestellter Kraftfahrzeuge
Ergänzende / Abweichende Angaben
zum Haupterfüllungsort
(PI Cloppenburg/Vechta): Vechta, Bakum, Damme, Dinklage, Goldenstedt, Holdorf,
Lohne, Neuenkirchen-Vörden, Steinfeld, Visbek
Art und Umfang der Leistung Der Auftrag umfasst das Abschleppen sowie die Unterstellung einschließlich der
erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter
Kraftfahrzeuge aller Art, die Polizeibehörden im Auftrag der Staatsanwaltschaft
Oldenburg oder durch diese direkt zur Unterstellung übergeben oder die im Auftrag
dieser Dienststellen abgeschleppt werden.
Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen ( 15 UVgO)
je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene
Einzelaufträge.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung -
Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Zuschlagskriterien Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien
Ausführungsfristen Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen
Zusätzliche Angaben Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die
Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter
beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten
Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter den Nrn. 1, 5 und 8 der Auflistung der Bieternachweise geforderten
Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft"
vorzulegen.
Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 6 bis 7 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von
dem
bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Die Nachforderung von Unterlagen gem. 41 Abs. 2 und 3 UVgO steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen
Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma
und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung
zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern
entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie
Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
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Verwahrung strafprozessual sichergestellter Kraftfahrzeuge im Zuständigkeitsbezirk der
Staatsanwaltschaft Oldenburg
VO: Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund
UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende
Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der
wesentlichen,
in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind,
unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum
Firmenprofil" enthalten.
Des Weiteren hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz, zur
Reaktionszeit und zum Fuhrpark," verbindlich zuzusichern, dass
- er während der Dauer des Vertragsverhältnisses bei der Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe - Verkehrsservice
Niedersachsen - Bremen e. V. (APU-VSNB) bzw. als anerkannter geprüfter VBA-Fachbetrieb des Verbandes der Bergungsund
Abschleppunternehmen e. V. in der Leistungskategorie A1/A2 und B1/B2 gelistet ist und die Anforderungen für die Listung
spätestens zum Vertragsbeginn erfüllt werden. Bezüglich des Bereichs "B2" genügt der Nachweis einer entsprechenden
Kooperationsvereinbarung mit einem Unternehmen, welches diese Listung besitzt. Dem Angebot kann eine Kopie der
Mitgliedschaft beigefügt werden.
- weder bei dem Bieter selbst (bei Gesellschaften deren verantwortlicher Geschäftsführer, Vertreter, Prokurist, etc.), noch
bei dem für die Abwicklung des Auftrags einzusetzende Personal einschließlich der Bürokräfte, die mit der Abrechnung der
Geschäftsvorgänge befasst sind, Einträge in den Führungszeugnissen vorhanden sind.
- gegen die Mitglieder der Geschäftsleitung/Objektleitung keine aktuellen strafrechtlichen Ermittlungen anhängig sind.
- er über eine gültige Genehmigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) verfügt. Eine nichtbeglaubigte Kopie der
Genehmigung ist dem Angebot beizufügen.
- er für den Fall einer späteren Zuschlagserteilung die den Vergabeunterlagen im Entwurf beigefügte
Geheimhaltungsvereinbarung
(NDA) ohne Änderungen annehmen und unterzeichnen wird.
- die Leistung nach Auftragserteilung zu jeder Tages- und Nachtzeit unverzüglich ausgeführt wird. Eine Reaktionszeit
(Anfahrtszeit
zum Abschlepport) von 40 Minuten für PKW und 50 Minuten für LKW und Schwerlast wird gewährleistet.
- die Anforderungen an den Fuhrpark gem. Punkt 5. Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) erfüllt werden.
- die Unterbringung von einer ausreichenden Anzahl von Fahrzeugen auf dem Grundstück (mindestens 10) und in verschlossenen
Gebäuden (mindestens 4) ermöglicht werden kann, um das sichergestellte oder beschlagnahmte Fahrzeug sicher zu verwahren.
Die Verwahr- und Sicherstellmöglichkeit befinden sich entweder am Betriebsgelände oder in deren unmittelbaren Nähe. Auf
keinen
Fall handelt es sich um Werkstätten, Waschhallen oder ähnliches, in denen gearbeitet wird.
- Der Auftragnehmer hat über geeignete allseits umzäunte Abstell- und Verwahrflächen zu verfügen.
Sie muss mindestens für die Unterbringung von 10 Fahrzeugen (bei Betrieben die auf BAB tätig sind) und bei sonstigen
Betrieben für mindestens 5 Fahrzeuge ausgelegt sein. Ferner muss die Fläche zu den Nachbargrundstücken durch eine fest
errichtete Grenzeinrichtung (Mauer oder durch einen fest mit dem Boden verbundenen Zaun) abgegrenzt sein. Beweglich
aufgestellte Bauzaunelemente oder andere Gegenstände sind nicht zulässig. Die Verwahrfläche ist vor dem Zutritt Unbefugter
zu schützen. Die in Kategorie A klassifizierten Fahrzeuge (Fahrzeuge bis 3,49 t zGM) sind in verschließbaren Hallen oder
Garagen unterzustellen. Diese Verwahr- und Sicherstellungsmöglichkeit muss sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in
dessen unmittelbaren Nähe befinden. Werkstätten, Waschhallen o. Ä., in denen gearbeitet wird, werden nicht akzeptiert. Die
Räume für die Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. Jederzeitigen Zutritt zu den
sichergestellten oder beschlagnahmten Fahrzeugen haben nur die Bediensteten der Polizei- und der Ordnungsbehörden sowie
der Staatsanwaltschaft, oder die Bediensteten des Auftragnehmers die zur Erfüllung des Vertrages eingesetzt sind und Personen,
die sich durch Gutachterauftrag ausweisen (z.B. Kfz-Sachverständige). Anderen Personen ist der Zutritt nur mit schriftlicher
Erlaubnis einer der vorgenannten Behörden gestattet. Der Zutritt zu den sichergestellten oder beschlagnahmten Fahrzeugen ist
nur in Begleitung eines Betriebsangehörigen zu gewähren. Die Abstellmöglichkeiten (Freifläche, Halle, etc.) müssen den
gültigen
Umwelt-/ Gewässerschutzbestimmungen entsprechen. Der Auftragnehmer hat sichergestellte oder beschlagnahmte Fahrzeuge
jederzeit aufzunehmen und zu verwahren und freigegebene Fahrzeuge jederzeit an die Berechtigten herauszugeben. Für die
Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen müssen eine Hebebühne oder Montagegrube und ein Bremsenprüfstand vorhanden
sein. Zur Verwahrung und Sicherstellung im Schwerlastbereich und deren Ladung muss eine Möglichkeit vorhanden sein, dass
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Verwahrung strafprozessual sichergestellter Kraftfahrzeuge im Zuständigkeitsbezirk der
Staatsanwaltschaft Oldenburg
VO: mindestens 2 Fahrzeuge und deren Ladung (komplette Lastzüge, Omnibusse usw.) verwahrt werden können. Zusätzlich muss
eine UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
verschließbare und witterungsgeschützte Unterstellmöglichkeit für mindestens ein sichergestelltes Fahrzeug im
Schwerlastverkehr
und dessen Ladung vorhanden sein. Dabei muss gewährleistet sein, dass keine unbefugte Person Zugang zu dem sichergestellten
Fahrzeug bzw. dessen Ladung hat. Es gelten die gleichen Voraussetzungen / Mindestanforderungen wie im Kategorie A- Bereich.
Der Auftragnehmer hat die Fahrzeugschlüssel der untergestellten Fahrzeuge sicher aufzubewahren.
- für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen eine Hebebühne oder Montagegrube und ein Bremsenprüfstand für Pkw
vorhanden ist.
- er auf Anweisung des Übergebers Fahrzeuge in geschlossenen oder überdachten Räumen unterstellen wird, wenn dies zur
Spurensicherung oder Spurenerhaltung nötig ist oder wenn andere Umstände (z. B. starke Schäden am Verdeck) dies erfordern.
- Für jedes Bergungs- bzw. Abschleppfahrzeug muss ein entsprechend geeigneter Fahrer zur Verfügung stehen. Der
Auftragnehmer hat nur ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Personal einzusetzen, das über ausreichende Ortskenntnisse
verfügt. Die Fahrzeuge müssen Betriebsfunk oder ähnliche Einrichtungen besitzen. In allen Fahrzeugen ist auch das
notwendige Werkzeug und Gerät sowie die in der BGV vorgeschriebene Ausrüstung (Warnwesten, Feuerlöscher, Handlampe
usw.) mitzuführen. Zur Ausrüstung gehören insbesondere das nötige Anschlag- und Bergungsmaterial, Schaufel, Besen,
Reinigungsgeräte, Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen, Glassplitter sowie
die in
der BGI 800 aufgeführte Zusatzausrüstung zur Absicherung.
Sonstige
Der Bieter ist verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen, die außer dem Betriebshaftungs-, Kraftfahrzeugbergungs- und
dem Kraftfahrzeugtransportrisiko alle während der Verwahrung - einschließlich der durch unbefugte Benutzung oder Verlust
des Fahrzeuges/Gegenstandes und der im Fahrzeug mitgeführten Gegenstände - entstehenden Schäden abzudecken hat. Das
Bestehen einer entsprechenden Versicherung ist zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns nachzuweisen.
Der Bieter ist ferner verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen, die die erweiterte Betriebshaftpflicht- und
Hakenlastversicherung
vorhält. Insbesondere beinhaltet diese Hakenlastversicherung das Kraftfahrzeugtransportrisiko, welches weiterhin alle während
der
Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe der 425, 428, 429 HGB abzudecken hat, einschließlich derjenigen, die durch
unbefugte Benutzung oder Verlust des Fahrzeuges oder der mitgeführten Gegenstände entstanden sind.
Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und
Abschlepparbeiten
sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe
von 500.000,00 Euro für PKW und 1.000.000,00 Euro für Lkw bei Güter- und Güterfolgeschäden sowie 20.000,00 Euro für
Vermögensschäden je Schadensereignis. Die entsprechende Bestätigung muss von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft
oder von einem Makler, nicht von einem Agenten, ausgestellt sein. Eine Umweltschadenhaftpflichtversicherung ist ebenso
abzuschließen.
Der Versicherungsschutz ist spätestens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die
Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung, die im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum
Versicherungsschutz, zur Reaktionszeit und zum Fuhrpark" enthalten ist.
Im Übrigen wird hinsichtlich des Versicherungsschutzes auf 2.7 dieser Leistungsbeschreibung verwiesen.
Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur
Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Des Weiteren darf nur Personal eingesetzt werden, das sich dem Datenschutz schriftlich verpflichtet hat. Eine entsprechende
Eigenerklärung zur Wahrung des Datenschutzes und zur Datensicherheit sowie eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)
sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Bieter verpflichtet sich mit Abgabe seines Angebots für den Fall einer späteren
Zuschlagserteilung an ihn, die den Vergabeunterlagen im Entwurf beigefügte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ohne
Änderungen anzunehmen und zu unterzeichnen. Hierfür ist der Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum
Fuhrpark, zur Reaktionszeit und zum Versicherungsschutz" zu nutzen.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die
Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage
Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
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0037-DLG/2025-03.237: Rahmenvereinbarung über das Abschleppen und die
Verwahrung strafprozessual sichergestellter Kraftfahrzeuge im Zuständigkeitsbezirk der
Staatsanwaltschaft Oldenburg
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Schlusstermin für den Eingang der Angebote 30.06.2025 um 10:00 Uhr
Bindefrist des Angebots 15.08.2025
Zusätzliche Angaben
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen
Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen
Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch
die
öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und
Lieferleistungen
- einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswert von
20.000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt gem. 3 Absatz 1 NTVergG nach den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
vom 2. Februar 2017. Auf 2 UVgO (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools
elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen
über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren
werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder
eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind
Schadenersatz-,
Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus
haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden
können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der
Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das
Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern
kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHR40W

Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-nds/2025/06/115968.html
Data Acquisition via: p8000001

 
 
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